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22. November 2011 |
Kategorie: Schriftkultur |
Mitteilung für Patienten Bereits die mildeste und häufigste Form der Trennung einer »Rolle des Verantwortungstragens« (Arzt/Ärztin) von einer »Rolle des sich-Anvertrauens und sich-Unterordnens« (Patient/in) reduziert die Eigenverantwortlichkeit, mit der der/die Patient/in Entscheidungen in Bezug auf seine/ihre Gesundheit trifft. Damit wird der/die »beratende Arzt/Ärztin« zum/zur »entscheidenden Arzt/Ärztin«. In bestimmten Situationen haben Patient/in und Arzt/Ärztin natürlich keine andere Wahl (zum Beispiel bei einer Notfallbehandlung eines/einer Bewusstlosen). Doch bereits die Entscheidung, ob ein vom Arzt/Ärztin empfohlener Wahleingriff durchgeführt werden soll, will der/die mündige Patient/in in Eigenverantwortlichkeit selbst treffen. Demgegenüber nimmt der/die unmündige Patient/in seine/ihre Eigenverantwortlichkeit nicht wahr, ohne dass er/sie durch zwingende Gründe daran gehindert würde. | Na, alles auf Anhieb verstanden?
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